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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Jan Buchholz Immobilien

§ 1

Die durch die Firma Jan Buchholz Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den oder die Empfänger bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Firma Jan Buchholz Immobilien GmbH gestattet.

§ 2

Der Kunde willigt ein, dass die Firma Jan Buchholz Immobilien Daten, die sich aus dem Maklervertrag und dessen Erfüllung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Firma Jan Buchholz Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist auf den für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang beschränkt.

§ 3

Verstößt ein Kunde gegen die Pflicht zur Vertraulichkeit und kommt es infolge einer nicht schriftlich genehmigten Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Jan Buchholz Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der dadurch entgangenen Provision. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 4

Die Firma Jan Buchholz Immobilien wird in der Regel sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer provisionspflichtig tätig, sofern nicht ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart ist.

§ 5

Der Kunde der Firma Jan Buchholz Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Jan Buchholz Immobilien vermittelten Vertrages (z.B. eines Kaufvertrages, Pachtvertrages oder Mietvertrages) eine im Maklervertrag oder in einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Provision zu zahlen.

Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie, eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Wird die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages durch die Firma Jan Buchholz Immobilien nachgewiesen, verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 6

Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des vermittelten Vertrages verdient. Er wird mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er den Honoraranspruch nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ausgleicht.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag ganz oder teilweise aufgehoben, angefochten oder rückgängig gemacht wird oder aus sonstigen Rechtsgründen unwirksam oder hinfällig wird. Dies gilt auch bei einer Auflösung infolge einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Der Firma Jan Buchholz Immobilien steht der Provisionsanspruch auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich ähnliches Geschäft abgeschlossen wird (z.B. Übertragungen von Gesellschaftsrechten, realen oder ideellen Anteilen, Rechten am Objekt wie Erbbaurechte) oder vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen vereinbart werden.

Wird der Maklerauftrag während der Laufzeit durch außerordentliche Kündigung beendet oder gibt der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht auf, hat die Firma Buchholz Immobilien gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Ersatz der für die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten.

§ 7

Der Kunde verpflichtet sich, die Vermittlungstätigkeit Firma Jan Buchholz Immobilien in jeder Weise zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere, unverzüglich die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder die Firma Jan Buchholz Immobilien zu deren Beschaffung zu ermächtigen, sowie über alle Umstände, die die Objektvermittlung beeinflussen zu informieren (z.B. wertbildende Eigenschaften, baulicher Zustand, bekannte Mängel, Belastungen, Rechte Dritter).

§ 8

Alle von der Firma Jan Buchholz Immobilien unterbreiteten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Informationen von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Jan Buchholz Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Jan Buchholz Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

§ 9

Die Haftung der Firma Jan Buchholz Immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt; die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten jedoch unbeschränkt.

§ 10

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne hiervon sich als ganz oder teilweise unwirksam herausstellen sollten. In diesem Fall tritt eine Regelung an die Stelle der unwirksamen Regelung, die unter Berücksichtigung von Treu und Glauben dem Sinn und Zweck der letztgenannten am ehesten entspricht. Im Faller einer Lücke im Vertrag gilt das das als vereinbart, was nach Sinn und Zweck des Maklervertrages vereinbart worden wäre, wenn der nicht geregelte Umstand bedacht worden wäre. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 11

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird jeweils, soweit gesetzlich zulässig, Tostedt vereinbart.